Deutschland

06.12.2013: Mindestlohn erreicht. Dies wird von SPD- und Gewerkschaftsführungen am meisten gefeiert und soll dafür herhalten, die SPD-Mitglieder zur Zustimmung zum Koalitionsvertrag zu bewegen. Denn immerhin bekommen 6,9 Millionen Beschäftigte derzeit weniger als 8,50 Euro (Brutto) in der Stunde - 2,7 Millionen davon sind Vollzeitbeschäftigte, 60 Prozent der NiedrigverdienerInnen sind Frauen. Bei rund einem Drittel ist der Armutslohn tarifvertraglich vereinbart.

Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wäre also für knapp 7 Millionen Beschäftigte tatsächlich eine Verbesserung ihrer Einkommens- und Lebenssituation. Auch wenn der Bruttolohn dann bei einer 40-Stundenwoche mit maximal 1.450 Euro gerade an der Pfändungsgrenze liegt; bei der Normalarbeitszeit von 38 Stunden gerade mal auf der Höhe der Grundsicherung. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird viele nicht davon befreien, »Aufstocker« zu bleiben. Und schon gar nicht reichen 8,50 Euro zu einer Rente, die zum Leben reicht. Trotzdem, wenigstens ein Einstieg wäre geschafft.

Doch der im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestlohn entpuppt sich immer mehr als Mogelpackung.

„Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz)“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Also diejenigen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn haben, müssen noch ein Jahr warten und bis dahin hätte dieser Lohn – inflationsbedingt bei einer Inflationsrate von 2 Prozent (so das EZB-Ziel) - nicht mehr eine Kaufkraft von 8,50 Euro, sondern nur noch von 7,85 Euro.

Aber das ist noch nicht alles. „Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
  • Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
  • Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
  • Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau“, heißt es weiter im Koalitionsvertrag.

Beschäftigte bei Wachdiensten, Wäschereien, aber vor allem die LeiharbeiterInnen werden also noch ziemlich lange auf den gesetzlichen Mindestlohn warten müssen. Denn wenn es Tarifverträge gibt, die unter 8,50 Euro liegen – und das trifft immerhin bei einem Drittel der NiedriglöhnerInnen zu –, dann kann es noch weitere 3 Jahre dauern, bis der gesetzliche Mindestlohn wirksam wird. Die „uneingeschränkte“ Gültigkeit des Mindestlohns soll sich bis zum 1. Januar 2017 hinziehen.
„8,50 Euro Mindestlohn verbindlich ab 2017. Donnerwetter! Das hätte die SPD aber vorher sagen sollen, dass ihr Wahlprogramm für die nächste Bundestagswahl gedacht war“, kommentierte Katja Kipping, Vorsitzende von DIE LINKE.

Hartz IV Bezieher vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Aber selbst dann ist der Mindestlohn in dieser Höhe noch keineswegs für Alle gesichert.
Denn Erstens heißt es im Koalitionsvertrag, dass die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Nach unten oder nach oben, das entscheidet dann eine neue Bundesregierung.

Und Zweitens bleibt die Hintertür offen, Beschäftigtengruppen vom Mindestlohn auszuschließen.
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen“, steht im Koalitionsvertrag.

Was jetzt als „z.B. Saisonarbeit“ verschleiert wird, war im Entwurf des Koalitionsvertrages noch deutlicher benannt. „Der Mindestlohn gilt nicht Auszubildende, für Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren, sowie für Schüler bis zum Ende der Schulpflicht .. “ hieß dort. Und die Union hatte in den Entwurf hineingeschrieben: „Ausgenommen vom Mindestlohn sind ebenso Bezieher von Renten, soweit es sich um Vollrenten handelt und in den ersten 12 Monaten ihrer Beschäftigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor Eintritt in die Beschäftigung langzeitarbeitslos i.S. des § 18 SGB III waren … . Wir werden auch prüfen, ob landwirtschaftliche Erntehelferinnen und Erntehelfer sowie als Austräger von Zeitungen/ Anzeigenblättern beschäftigte Personen vom Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden können bzw. für sie spezifische Regelungen gelten sollen.“

CDU/CSU möchten neben den saisonbeschäftigten Erntehelfern auch Praktikanten, Rentner und Zeitungsausträger von der Regelung ausschließen. Langzeitarbeitslose haben ebenfalls schlechte Karten. Schwer zu vermittelnde Erwerbslose sollen in den ersten zwölf Monaten ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgeschlossen bleiben. So hatte es die Union in die Koalitionsverhandlungen eingebracht und so fordert sie es noch heute – der Koalitionsvertrag macht es "z.B." möglich.

Und dieser „Erfolg“ soll die SPD-Mitglieder dazu bewegen, mit JA für den Koalitionsvertrag zu stimmen?

txt: lm
foto: sandeep thukral

Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
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Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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