23.06.2010: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes. Zum 15. Juli 2010 soll beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wird. Darin wird die Aussetzung der Volkzählung beantragt, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist.
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen. Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.
Fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011
(1) Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
(2) Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten.
(3) Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
(4) Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Mißbrauch geradezu heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben dies gezeigt.
(5) Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht vorschreibt. Die bei der Volkszählung entstehende Sammlung sensibler Informationen, etwa Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst bedenklich. Damit ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen.
Fazit: Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Verfassungsbeschwerde kann unterstützt werden unter https://zensus11.foebud.org
Die Sammlung von Online-Unterschriften läuft bis 12. Juli 2010