Kersten Artus zum Stand der Diskussion um den § 219 a Strafgesetzbuch
Vielen war gar nicht bewusst, dass in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nicht straffrei sind. Umso größer die kollektive Empörung, als vor Kurzem bekannt wurde, dass (nicht nur) eine Ärztin zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie gegen den § 219a StGB verstoßen hatte. Kersten Artus, Vorsitzende pro familia Hamburg, zur Debatte um den § 219a StGB: