Internationales

alt28.04.2011: Wenige Monate vor dem angesagten Abzug der offiziellen 50.000 Sicherheitskräfte der US-Armee aus dem Irak bietet das Land in jeder Hinsicht weiter ein Bild der Zerrissenheit. Ein Teil dieses schändlichen Zustandes betrifft die Rechte der Arbeiterklasse und die ihrer Gewerkschaften - daran hat auch die von den USA in den Irak gebombte 'Demokratie nach US-Vorbild' nichts geändert. Seit Jahren versucht die irakische Regierung immer wieder, direkt in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften einzugreifen, gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterdrücken oder zu bestrafen.

Problematisch ist vor allem die Situation der Menschen im öffentlichen Dienst, denen schon seit 1987 verboten ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Das diesbezügliche 'Gesetz 52' verbietet ihnen die Gründung oder den Beitritt zu Gewerkschaften. Diese öffentlichen Bediensteten erhielten damals schon unter Saddam Hussein den Beamtenstatus und wurden so einem grundsätzlichen Streikverbot unterlegt.

Es wird seitens der staatlichen Behörden zudem lediglich ein Gewerkschaftsdachverband anerkannt, die General Federation of Iraqi Workers (GFIW), die im September 2005 nach einem Zusammenschluss von drei Gewerkschaften - der Iraqi Federation of Workers’ Trade Unions (IFTU), die zuvor als einzige offiziell anerkannt worden war, der General Federation of Trade Unions (GFTU) und der General Federation of Iraqi Trade Unions (GFITU) - gegründet wurde. Dadurch wird die Vereinigungsfreiheit der Arbeiterklasse jedoch massiv eingeschränkt, da andere Organisationen wie der Federation of Workers’ Councils and Unions in Iraq (FWCUI) die Anerkennung verweigert wurde.

Immer wieder versucht die Regierung, durch willkürliche und selbst gesetzwidrige Eingriffe in die innere Verwaltung der Gewerkschaften, diese unter Kontrolle zu bekommen bzw. zu halten.  Im März 2009 etwa sollten nach dem vom Saddam-Hussein-Regime übernommenen gesetzlichen Rahmenwerk Gewerkschaftswahlen durchgeführt werden. Lediglich sechs Gewerkschaften, überwiegend aus dem Privatsektor, die alle dem Gewerkschaftsbund Iraqi Federation of Trade Unions (IFTU) angehören, wurden zu den Wahlen zugelassen. Andere der IFTU oder sonstigen irakischen Gewerkschaftsbünden angegliederte Gewerkschaften wurden ebenso ausgeschlossen, wie alle Gewerkschaftsorganisationen der drei kurdischen Provinzen im Nordirak. Darüber hinaus fror ein Erlass sämtliche Vermögenswerte und Konten der Gewerkschaften ein. Die Anwendung dieses Erlasses kann nur nach den Gewerkschaftswahlen neu bewertet und möglicherweise ausgesetzt werden, und dann auch nur für die Gewerkschaften, die an den offiziell anerkannten Wahlen teilnehmen dürfen.

Bei den Gewerkschaftswahlen im Frühjahr dieses Jahres hat es die Regierung nunmehr offenbar auch auf eine Entmachtung des Dachverbandes 'Allgemeine Föderation der Irakischen Arbeiter' (GFIW) abgesehen. In der nachstehenden Erklärung dieses Gewerkschaftsbundes wandte er sich vor wenigen Tagen dazu an die irakische Arbeiterklasse und die internationale Gewerkschaftsbewegung:

An unser großes irakisches Volk und die Massen der irakischen Arbeiterklasse!

Das Obere Ministerialkomitee hat am 17.4.2011, unter Missachtung der Umsetzung des Dekrets des EZB-Rates Nr. 3 von 2004, durch die Ausgabe der zwei Runderlasse Nr. 95 und Nr. 96 ungesetzliche, unrechtmäßige und willkürliche Maßnahmen gegen die Rechte unserer Allgemeinen Föderation Irakischer Arbeiter ergriffen. Diese hatten zum Inhalt, erstens, die Absetzung des Präsidiums des GFIW, zweitens, die Bildung eines 'Ministeriellen Vorbereitungsausschusses (MPC) für die Wahlen' mit der Ermächtigung, selbst die Mitgliedschaft der Gewerkschafter zu erneuern und zu genehmigen. Beide Maßnahmen sind eine klare Verletzung des Gesetzes und ebnen den Weg zur Manipulierung der Wahlen aus Sicht engstirniger parteipolitischer Ziele.

Die erweiterte Sitzung der gewerkschaftlichen Führungskräfte aus dem ganzen Irak kam am Sonntag, den 17.4.2011, zu dem Schluss, dass es durch Verstoß gegen das Gesetz Nummer 52 aus dem Jahr 1987 über die Organisation der Gewerkschaften und des Prozesses der Durchführung einer Wahl zu Unregelmäßigkeiten und nicht-demokratischen Maßnahmen und Verfahren kommt. Diese Verstöße sind:

Erstens: Der 'MPC für die Wahlen' informierte die Gewerkschaftsverbände und Gewerkschaften in den Provinzen, dass das Präsidium des GFIW nicht die Gewerkschaftsbewegung vertrete. Und er entschied stattdessen, dass der MPC selbst für die Verwaltung der GFIW zuständig sei. Dies steht eindeutig im Widerspruch zu dem Gesetz über die Organisation der Gewerkschaften, in dem keine Klausel enthalten ist, die solches regelt.

Zweitens: Der 'MPC für die Wahlen' informierte die Gewerkschaften in den Provinzen, dass die Gewerkschaften ermächtigt sind, gewerkschaftliche Komitees außerhalb der aktuell bestehenden Gewerkschaftsorganisationen zu bilden, wodurch in der Struktur der Gewerkschaftsbewegung ein Ungleichgewicht geschaffen wird.

Drittens: Der 'MPC für die Wahlen' informierte die Gewerkschaften in den Provinzen, dass – sofern gewünscht - die Ausstellung von Mitgliedschaften auch ohne Bezugnahme auf die zuständigen Gewerkschaften und die Gewerkschaftskomitees der Arbeitsstätten möglich sei. Diese Aktion schafft einen Nährboden für das Aufbrechen der Einheit der Arbeiter.

Viertens: Der 'MPC für die Wahlen' ersuchte die Präsidiumsmitglieder und die Führungen in den Provinzen sich als Ersatzmänner an der Wahl der gewerkschaftlichen Unterausschüsse zu beteiligen, was gegen die üblichen Prozesse der Gewerkschaften und deren Wahlordnung gerichtet ist.

Die GFIW bedauert und verurteilt diese ungesetzlichen Maßnahmen, welche die nationalen, gültigen Rechtsvorschriften verletzen und brechen, insbesondere den Artikel 22 der irakischen Verfassung und das Gesetz über die Organisation der Gewerkschaften (Nummer 52 des Jahres 1987) und die Regelung der allgemeinen Verfahren zur Bildung von Gewerkschaften im Irak, sowie die Richtlinien der International Labour Organisation (ILO) und der Arab Labour Organisation (ALO) und internationale Abkommen, die von den verschiedenen irakischen Regierungen bis heute ratifiziert wurden.

An unsere kämpferischen Arbeiter!

Die GFIW strebt an, dass die Gewerkschaftswahlen in einer freien und unparteiischen, unabhängigen und demokratischen Weise durchgeführt werden. Und es darf keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften von irgendeiner Institution des Staates geben. Wir glauben, dass die Stärke und die Erfahrung der Gewerkschafter des ganzen Iraks die Auswahl der richtigen Leute in ihre Führungen ermöglichen, von den untersten Ausschüssen bis zum Präsidium und durch regelmäßige, von den Arbeitervertretern organisierte Konferenzen. Außerdem betonen wir, dass die Bildung der vorbereitenden Komitees für die Wahlen ausschließlich in die Zuständigkeit des Präsidiums des GFIW, der Gewerkschaftsverbände in den Provinzen und der allgemeinen Gewerkschaften in Bagdad fällt, in Übereinstimmung mit Artikel 44 des Gesetzes Nummer 52 aus dem Jahre 1987 über die Organisation der Gewerkschaften.

Daher ist der vom Oberen Ministerialkomitee unter Missachtung der Durchführung des Dekrets des EZB-Rates Nr. 3 von 2004 gebildete 'MPC für die Wahlen' illegal und illegitim, und es ist nicht möglich, mit ihm bei einer demokratischen und transparenten Organisation der Wahlen zusammen zu arbeiten. Denn es hat alle Zusagen und Garantien gebrochen, welche es in Anwendung des von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Arbeitsrechtes umsetzen müsste. Daher fordern wir die tapferen Söhne unserer Arbeiterklasse zum Boykott des Komitees auf, denn es ist illegitim und verletzt eure Rechte.

An die Söhne der aufstrebenden Arbeiterklasse!

Die GWIF strebt im Einklang mit den irakischen Gesetzen und internationalen Arbeitsrechtsnormen die Durchführung freier und fairer Wahlen an, um eine echte Vertretung der arbeitenden Klasse in der irakischen Gesellschaft zu gewährleisten und um ihre Rolle in internationalen Organisationen durch die Verteidigung der Interessen der Arbeiterklasse in internationalen Foren wahr zu nehmen.

Deshalb rufen wir die tapfere Arbeiterklasse dazu auf, breit und bewusst an denjenigen Wahlen teilzunehmen, die von dem seitens der GFIW gebildeten Vorbereitungsausschuss in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen und Rechtmäßigkeiten durchgeführt werden. Dies geschehe in einem freien und demokratischen Geist und ohne Einmischung anderer Institutionen, um somit die wahren Werte der Demokratie zu verwirklichen, und ein Modell für einen neuen demokratischen Irak zu sein.

Außerdem rufen wir die nationalen Kräfte, Gewerkschaften und Berufsverbände, namentlich die irakischen Organisationen der Zivilgesellschaft, die Internationale Föderation der arabischen Gewerkschaften und den Internationalen Gewerkschaftsbund - ILO und ALO - dazu auf, Solidarität und Unterstützung zu zeigen und gegen das ‚MPC für die Wahlen‘ einzutreten, um die Umsetzung von dessen Richtlinien und Ansichten und seine Einmischung in den Wahlprozess der Gewerkschaften zu verhindern.

Es lebe die irakische Arbeiterklasse und ihre Gewerkschaftsbewegung!
Ewiger Ruhm den Märtyrer der Arbeiterklasse!

Präsidium der Allgemeinen Föderation Irakischer Arbeiter
20. April 2011

Zu weiteren Informationen über Einschränkungen der gewerkschaftlichen Rechte und der Verfolgung von Gewerkschaftern im Irak siehe diese Übersicht für 2009 der ITUC.

Text: hth  /  Foto: GFIW (Befreiung für die Arbeiterklasse Iraks) 

Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
zum Text hier
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Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
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Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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