Wirtschaft

streikrecht verteidigen Berlin 1Mai14 mami 483206.03.2015: Ein Vorstoß der CSU, „Für ein modernes Streikrecht“, die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) stand Pate, zielt weit über das hinaus, was derzeit bezüglich Tarifeinheit im Gesetzgebungsverfahren ist. Nach Vorstellungen dieser Unternehmer soll das Nahles-Gesetz nur ein Schritt in die richtige, sprich: ihre antigewerkschaftliche Richtung sein. Die erste Lesung des Tarifeinheitsgesetzes der Großen Koalition fand am 5. März statt. Am 23. März findet eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt und am 26.3. ist die zweite und dritte Lesung mit der Verabschiedung durch den Bundestag. Danach würde es dem Bundesrat vorliegen, der aber am 6. Februar schon kundtat, keine Einwände zu haben.

2010 hatte das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung revidiert und es für verfassungsgemäß gehalten, dass in Betrieben, in denen mehrere Gewerkschaften vertreten seien, für deren Mitglieder die jeweiligen Tarifverträge gelten. Eine gemeinsame Initiative von BDA und DGB ohne jede offene Diskussion zuvor in den Gewerkschaften sollte den alten Zustand wiederherstellen. Das u.a. dadurch, dass die Mitgliederschwächere unter die Friedenspflicht eines Tarifvertrags Anderer fiele. Breiter Widerstand von der Basis, insbesondere bei ver.di, kippte diese Initiative. Der Streit in den Gewerkschaften drehte sich um die Frage, ob ein tragendes Prinzip der Einheitsgewerkschaft, ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag, ein permanenter Arbeits- und Kampfauftrag ist oder ob hier staatlich reguliert werden soll.

Unter euphemistischen Parolen wie „Stärkung der Tarifautonomie“ setzte die Große Koalition die gesetzliche Tarifeinheit wieder auf die Tagesordnung. Ein internes Schreiben der IG BAU lässt den Schluss zu, dass es im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen Vertretern der Gewerkschaften und der SPD zu einem Deal gekommen sei, nach dem sie den Mindestlohn und die Rente ab 63 für bestimmte Langzeitversicherte bekämen, die Unternehmer die Tarifeinheit. Viele sehen darin auch einen Affront gegen ver.di. Sie ist neben der EVG die Gewerkschaft, die mit kämpferischen Berufsgewerkschaften konfrontiert ist und eine eindeutige Beschlusslage gegen gesetzliche Regelungen hat. So offen sind in einer grundsätzlichen Frage Differenzen zwischen den DGB-Gewerkschaften selten zu Tage getreten. Während die IG BCE den Gesetzesentwurf begrüßt, die IGM mit Vorbehalten auch, die IG BAU wegen genannter Absprachen nicht dagegen auftreten will, die EVG hier keine Lösung ihrer Probleme sieht, gehen ver.di, NGG und GEW offen dagegen vor. Neben einer umfangreichen publizistischen Tätigkeit starteten sie gemeinsam eine Unterschriftenaktion.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt, wie viele den gewerkschaftsnahe Arbeitsrechtler, zu dem Ergebnis, dass hier das Koalitionsrecht nach Art. 9 GG eingeschränkt werden soll. Auch ohne ausdrückliche Regelung wären Streikverbote zu erwarten. Wenn die Mitglieder der kleineren, aber ggf. kampfstärkeren Gewerkschaft streikten, sich aber abzeichne, dass der Streik zu keinem anwendbaren Tarifvertrag führe, wäre er nach der geltenden Rechtsprechung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Es böten sich Unternehmern Möglichkeiten, durch Förderung gelber Gewerkschaften und rechtliche Umorganisation ihrer Betriebe die DGB-Gewerkschaften zu schwächen und die Flächentarifverträge noch weiter zu unterlaufen. Die Tarifeinheit sehen Gewerkschafter eh als von den Unternehmern durch Ausgliederungen, Zeit- und Leiharbeit, Missbrauch von Werkverträgen u.v.a.m. vielfach abgeschafft. Es ist Alltag in Fabrikhallen, Büros und auch auf Lokomotiven, dass dieselbe Arbeit ganz unterschiedlich bezahlt wird.

Parallel zu den Streiks der Eisenbahner und denen des Personals der Sicherheitskontrollen auf Flughäfen fordern Unternehmer, Politiker und Medien immer wieder die Einschränkung des Streikrechts in der sogenannten Daseinsvorsorge. Da werden dann gerne die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen, Feuerwehr und Rettungsdienste benannt. Wobei schon immer Notdienste dafür sorgten, dass kein Unfallopfer während des Streiks medizinisch unversorgt blieb usw. Es geht Unternehmern wie der vbw um die faktische Beseitigung des Streikrechts in allen produktionsrelevanten Bereichen. Die CSU greift das auf und fordert u.a. Zwangsschlichtungen. Streiks sollen vier Tage zuvor angekündigt werden. Gewerkschafter sehen darin den Versuch, Streiks die ökonomische Wirkung zu nehmen. In vielen Betrieben reichen schon zwei Tage, um Arbeit zu verlagern, Streikbruch zu organisieren und vieles mehr. Streiks wären vielfach nur noch Demonstrationen während der Arbeitszeit, teuer für die Gewerkschaften, aber ohne ökonomischen Einigungsdruck auf die Unternehmer.

Das hätte auch Auswirkungen auf die Mitglieder jener Industriegewerkschaften, die sich selbst derzeit scheinbar nicht vom Nahles-Gesetz betroffen fühlen. Wenn das Lohnniveau in der Daseinsvorsorge, und da kann man Großteile der Wirtschaft hinein interpretieren, nicht mehr mit der Geldentwertung und der gesamtgesellschaftlichen Produktivitätssteigerung mithalten könnte, von Umverteilung wäre erst gar nicht zu reden, weil Gewerkschaften nicht mehr durchsetzungsfähig wären, wankten auch die Standards derzeit noch gut organisierter und tarifierter „Inseln“. Zumal jeder Eingriff in das deutsche Arbeitskampfrecht weitere Begehrlichkeiten wecken würde. Die SPD wird versuchen, nach dem Schema „guter Cop – böser Cop“ das Nahles-Gesetz auch als das kleinere Übel zu verkaufen. Aber viele Gewerkschafter sehen das andersrum: der Versuch, mit dem Tarifeinheitsgesetz das Streikrecht weiter zu beschneiden, ermutigt rechte Kräfte geradezu, den nächsten Schritt auf diesem Weg zu fordern.

Text: Volker Metzroth          Foto: mami