Wirtschaft

05.08.2010: "Die große Karte der Hartz-IV-Strafen" titelte T-Online am 4. August. Die dort abgedruckte Landkarte zeigte Erstaunliches: Während in manchen Landkreisen und Städten unter 1,8% der Hartz-IV-Opfer mit Sanktionen belegt wurden, waren es anderenorts bis zu 6,2%. Wobei die T-Online-Redaktion erkannt haben will, daß es im Osten weniger Sanktionen gäbe es als im Westen. Das läge laut Bundesagentur für Arbeit daran, daß dort insgesamt weniger offene Stellen, folglich weniger Angebote und somit auch "Verweigerer" gäbe als im Westen. Sieht man sich die Karte aber genauer an, so stellt man innerhalb der Bundesländer in Ost und West große Unterschiede fest. Der Autor beleuchtet die Situation in Rheinland-Pfalz.

Gemäß der Hartz-IV-Gesetzgebung wird von Erwerbslosen eine hohe Mobilität verlangt. Angebote, wenn die BA oder die ARGE denn mal welche zu bieten haben, machen nicht an Stadt- oder Kreisgrenzen halt. Nehmen wir den Vulkaneifelkreis und den benachbarten Kreis Bad Neuenahr – Ahrweiler: mit 5,1% bzw. 4,1% registrierter Arbeitslosigkeit in etwa vergleichbar. Bei den Sanktionen liegt des erste aber unter 1,8%, der zweite in der höchsten Kategorie 3,7 bis 6,2%. Ähnlich die Nordpfälzer Kreise Kusel und Donnersberg mit 5,8% bzw. 6,1% Arbeitslosenquote, aber mit der niedrigsten einerseits und der höchsten Sanktionsquote andererseits. Die meisten Sanktionen mit über 3,8% verhängen neben den genannten die Kreise Westerwald (4,9% Arbeitslose), Trier-Saarburg (3,5%), Alzey-Worms (5,0%) und Kaiserslautern-Land (6,1%). Zieht man die Unterschiede nicht nur der geographischen Lage, sondern auch der wirtschaftlichen Situation inklusive der Arbeitslosenquoten in Betracht, dann kann man das Argument der BA, es läge am Angebot, nicht nachvollziehen.

Es drängt sich der Schluß auf, daß die Hartz-IV-Gesetze, mit denen statt der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosen bekämpft werden, unterschiedlich angewandt werden. Fallmanager haben einen weiten Ermessensspielraum, der viele Entscheidungen von den Betroffenen als Willkür empfinden läßt. Wenn dann noch, wie immer wieder mal bekannt wird, "Sparziele" vorgegeben werden, deren Einhaltung die berufliche Karriere der Beschäftigten der ARGEn und somit ihr Einkommen beeinflußt, dann erscheint schon viel klarer, warum es im Bereich der einen Behörde besser und in dem der anderen schlechter aussieht für die Erwerbslosen. Die eklatanten Ungleichbehandlung je nach Landkreis oder Stadt unterstreicht die Forderung der DKP: weg mit den Hartz-Gesetzen!

Text: Volker Metzroth   Grafik: Bundesagentur für Arbeit

Der vollständige Bericht mit allen Zahlen ist nachzulesen unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/201003/iiia7/sanktionend.xls