Wirtschaft

27.04.2010: Seit August 2009 gelten für LeiharbeiterInnen bei der Siemens AG die Bestimmungen einer zwischen Konzernleitung und Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Kernpunkte dieser Vereinbarung sind die Anlehnung der Löhne an den Branchentarif der IG Metall und ein verbindliches Übernahmeangebot nach 18 Monaten Einsatz im Betrieb.
Damit sind erstmals verbindliche Regelungen für den Einsatz von sogenannten AÜG-Kräften (nach Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz) für den Gesamtkonzern vorhanden. Immerhin ist die Siemens AG in der Region Mittelfranken einer der größten Nutznießer dieser Form von Lohndumping und Absenkung von Arbeitsstandards.

Bittere Abstriche allerdings mussten IG Metall und Gesamtbetriebsrat an ihren ursprünglichen Forderungen machen, weil die Konzernleitung von dem Konzept "Arbeit billig wie Dreck" nicht lassen will. So erhalten LeiharbeiterInnen bei Siemens künftig zwar offiziell 70% des Branchentarifgehalts, die Berechnung ist jedoch so gestaltet, dass real noch weit weniger übrig bleibt. Zudem hapert es mit der Umsetzung gewaltig.
Die nach Zeitarbeits-Tarif Beschäftigten müssen nun auch nach dem Metall-Tarif eingruppiert werden, die Gehaltszahlungen dann von den Leiharbeitsfirmen entsprechend angepasst werden. Dabei kommt es nicht nur zu empörenden Abgruppierungen, viele LeiharbeiterInnen sind bis heute nicht informiert über die ihnen zustehende Höhe des Einkommens. Dass kaum einer der Betroffenen hiergegen Einspruch wagt, liegt an der zweiten Kernregelung der Betriebsvereinbarung: Nach 18 Monaten muss ein Übernahmeangebot erfolgen - es sei denn, der Einsatz wird vorher beendet.
Und genau diese kalte Kündigung erwischt zurzeit gerade langjährige AÜG-Kräfte, die skrupellos aussortiert werden, um anderen Platz zu machen. Wer da penetrant auf das ihm nach der Betriebsvereinbarung zustehende höhere Gehalt pocht, fällt unangenehm auf, bei der eigenen Leiharbeitsfirma, aber zuerst auch bei der Siemens AG. Und schließlich dürfen die LeiharbeiterInnen nach dreimonatiger "Einsatzpause" wieder an derselben Stelle eingesetzt werden, die 18-Monats-Frist beginnt erneut. Wie diesem Drehtür-Spiel wirksam zu begegnen ist, wissen selbst erfahrene BetriebsratskollegInnen derzeit nicht.
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiger erster Schritt zur Regelung des Leiharbeiter-Einsatzes bei der Siemens AG. Zur Zufriedenheit aber besteht kein Anlass. Trotz Angst und Unsicherheit würden viele Leiharbeitskolleginnen und -kollegen bei der Siemens AG auch gerne ein Wörtchen mitreden bei solchen Vereinbarungen - schließlich sind sie die Hauptbetroffenen. Statt auf eilig einberufenen Teilbetriebsversammlungen zu erfahren, was bereits beschlossen wurde, könnte durch mehr Transparenz und Einbeziehung der AÜG-Kräfte sicher mehr erreicht werden. Mangelnden Respekt, soziale Ausgrenzung und Gängelband kennen LeiharbeiterInnen zur Genüge aus dem Arbeitsalltag.
Die Gewerkschaften könnten und sollten dazu beitragen, solche Haltungen aufzubrechen. Gemeinsam muss überlegt werden, wie der Konzernleitung zu begegnen ist, damit Arbeit nicht bald für immer mehr Kolleginnen und Kollegen billig wie Dreck wird.

 

txt: Erlanger Rot - Zeitung der DKP Erlangen
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