Wirtschaft

verdi-Allgemeinverbindlichkeit20.09.2017: Am 9. September machten in Düsseldorf über 2.000 Beschäftigte aus tariflosen Unternehmen des Handels auf ihre Situation aufmerksam. Sie folgten dem Streikaufruf von ver.di unter dem Motto: „Tarifflüchtlinge einfangen!“. In allen Tarifgebieten wurde der Kampf um die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge mit in die Verhandlungen aufgenommen .

 

Tarifverträge haben eine besondere Bedeutung für Beschäftigte, das ist nicht nur Gewerkschaftsmitgliedern bekannt. Doch immer weniger Beschäftigte haben einen Anspruch auf die in Tarifverträgen vereinbarten Leistungen.  Das isw hat bereits 2010 eine Information mit dem Titel: „Das leise Ende einer Errungenschaft? Die Zukunft des Tarifvertrages – Gegenwehr ist entscheidend!“ herausgegeben.

Doch trotz der auch branchenübergreifenden Tarifkämpfe der Gewerkschaften sieht die Zukunft der Tarifverträge nicht rosig aus, ist die Gegenwehr noch nicht erfolgreich.

Tarifverträge bestimmen insbesondere die Höhe des Entgelts für Beschäftigte, haben darüber hinaus als eine ihrer wesentlichen Aufgaben, den Urlaubsanspruch und die Arbeitszeiten zu regeln.

Ja – diese Dinge sind auch gesetzlich verankert.

Mit dem Mindestlohn wurde die (Mindest-)Bezahlung auf aktuell 8,84 € gesetzlich festgeschrieben, der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage und lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich, die vorübergehend auf bis zu 10 Std. erhöht werden kann. Viele Ausnahmen, im Interesse der Arbeitgeber, sind  aber schon gesetzlich vorgesehen.

Diese Gesetze wurden nicht geschenkt, sie sind Ergebnis jahrzehntelanger gewerkschaftlicher Kämpfe um bessere Arbeitsbedingungen, klare Urlaubsregelungen und Entlohnung, die mit den Arbeitgeberorganisationen in den Tarifverträgen vereinbart werden. Gute oder schlechte Arbeitsbedingungen wirken sich auf das Leben der Beschäftigten aus. Ebenso wirken sich gute oder schlechte tarifliche Vereinbarungen auf die Arbeits-, Lebens- und Kampfbedingungen in der Gesellschaft aus. Erst als z.B. die Metallarbeiter in Schleswig-Holstein 1956 ihren Streik für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 114 Tagen gewonnen hatten, wurde diese auch gesetzlich verankert.

Nicht nur um den Tarifvertrag muss gekämpft werden, auch die Anwendung und Umsetzung sind selbst in tarifgebundenen  Betrieben oft ein Kampf.

Und wenn, s.o., das isw bereits 2010 die Frage nach dem „leisen Ende der Errungenschaft“ stellte, muss diese heute noch viel stärker in den Fokus gerückt werden.

Seit Mitte der 90er Jahre nimmt die Tarifbindung immer weiter ab, Arbeitgeberverbände bieten OT-Mitgliedschaften „ohne Tarifbindung“ an, nehmen darüber nicht tarifgebundene Unternehmen auf, ermöglichen aber auch den Ausstieg aus dem Tarifvertrag. Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften werden in diesen OT-Unternehmen, Betrieben nicht umgesetzt. Das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen, nicht nur weniger Geld, sondern meistens auch schlechtere Arbeitszeiten und weniger sonstige tariflich erkämpfte Leistungen.

Im Einzel- und Versandhandel gibt es aktuell nur noch 30 %, im Groß- und Außenhandel sogar nur noch 20% tarifgebundene Unternehmen und Betriebe. Durch Kämpfe und Streiks für einen Tarifvertrag machen viele Kolleg*innen auf diese Situation aufmerksam und fordern die Bindung an einen Tarifvertrag, darunter Amazon, Zalando, Toys R Us, OBI.

Mehr als 5,1 Millionen Menschen, davon mehr als 3 Millionen im Einzel- und Versandhandel, arbeiten im Handel in Deutschland. Sie sind es, die für den Reichtum der Besitzer von großen Einzelhandelsunternehmen schuften. Unter den zehn reichsten Deutschen finden sich u.a. Dieter Schwarz (Lidl), die Albrechts von Aldi Nord und Süd, die Familie Otto (Versand). Was nicht heißt, dass andere und viele internationale Unternehmen nicht ebenfalls große Gewinne machen. Auf dem Rücken  der Beschäftigten verdienen sie sich eine goldene Nase, die Gewinne steigen.

Zudem treten sie inzwischen oft statt mit ihren Produkten, Service und Dienstleistungen mit ihren Lohnkosten in Konkurrenz, schleifen dabei gleichzeitig viele Arbeitnehmerrechte, zahlen Löhne bis zu einem Drittel unter Tarif. Erschwerend für die im Handel Arbeitenden ist, dass in dieser Branche selbst mit  Tariflöhnen das Leben kein Zuckerschlecken ist. Ca. 2/3 der Beschäftigten arbeiten in vielfach ungewollter Teilzeit, prekäre Beschäftigung und Minijobs im Handel sind schon fast „normal“. Alles dies führt zu Zweit- und Drittjobs, zu einem Leben an der Armutsgrenze, viele der  Beschäftigten sind jetzt oder in der Zukunft von Altersarmut betroffen.

„Tarifflucht darf sich nicht auszahlen! Deshalb fordern wir die Arbeitgeberverbände auf, eine Reform der Allgemeinverbindlichkeit mit uns zu organisieren, an deren Ende die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen steht. Das schützt all die Betriebe, die Tariflöhne zahlen, vor Schmutzkonkurrenz“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske anlässlich eines Symposiums im Juli 2017 zum Thema Allgemeinverbindlichkeit im Einzelhandel mit Vertretern aus Gewerkschaft, Politik und Handel in Berlin.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind notwendig, um Altersarmut zu bekämpfen, den Vernichtungswettbewerb zu stoppen und um durch eine für alle geltende Tarifbindung Existenzen zu sichern.

Für die Partei DIE LINKE stellen deren Vorsitzender Bernd Riexinger und Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag, fest „Ein neues Normalarbeitsverhältnis bedeutet: Tarifverträge für alle. Damit die Löhne für alle Beschäftigten steigen können, müssen Tarifverträge die Regel sein. DIE LINKE fordert die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen auf Antrag der Gewerkschaften.“

Stefanie Nutzenberger, für den Handel zuständiges Bundesvorstandsmitglied bei ver.di, sagte in einem Interview: „Ohne Tarifbindung und damit ohne eine kollektivrechtliche Regelung und den Rechtsanspruch daraus, können Unternehmen Löhne und Gehälter aber auch andere Arbeitsbedingungen den Beschäftigten aufdiktieren. Als Einzelne/r ist man gegenüber Unternehmen weitgehend machtlos.  …….. Tarifverträge schützen Beschäftigte vor Unternehmenswillkür und geben ihnen die Chance auf existenzsichernde Einkommen und gute Arbeitsbedingungen. Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, können trotz existierender Tarifverträge sich aus dieser Verantwortung stehlen, wenn die Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich sind. Deswegen wollen wir die AVE unserer Handelstarifverträge. Unsere Erfahrungen zeigen, dass in tariflosen Unternehmen oft mehr als 30% weniger gezahlt wird, als in Unternehmen mit Tarifbindung.“ (Interview mit Stefanie Nutzenberger)

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu  „Arbeitsbedingungen im Einzel-, Versand- und Onlinehandel“ belegt die Aussagen der Gewerkschaft: Die Umsätze im Einzelhandel und Onlinehandel steigen. Vollzeitstellen nehmen ab. Befristung, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung hingegen nimmt zu. Die Tarifbindung der Betriebe erodiert und immer weniger Beschäftigte fallen unter den Schutz eines Tarifvertrages. Immer mehr Beschäftigte arbeiten zu Niedriglöhnen und müssen aufstockende Leistungen beziehen. Atypische Arbeitszeiten nehmen zu und haben sich verstetigt.  

 

„Es ist unverschämt, wenn die Arbeitgeber, wie z.B. Amazon, die Sozialpartnerschaft in Frage stellen und gleichzeitig Milliarden Gewinne auf dem Rücken der Beschäftigten machen. Die Beschäftigten müssen sich in Gewerkschaften organisieren und die Politik muss die Machtverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit wieder zurechtrücken. Das wirkungslose Tarifstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Nahles gibt den Arbeitgeberverbänden bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein Vetorecht. Das ist so, als würde man die Frösche fragen, ob man ihren Sumpf trockenlegen darf. Tarifverträge müssen für alle Beschäftigten gelten, nur so ist gute Arbeit und ein gerechter Lohn zu garantieren. Die GroKo lässt Frauen in der Teilzeitfalle schmoren. Die CDU hat kein Interesse daran und der SPD fehlt es an Durchsetzungskraft und Willen. Die Flexibilitätsansprüche der Arbeitgeber werden vor die Interessen tausender Frauen an einem Rückkehrrecht in Vollzeit gestellt.“

Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

 

Einige Gewerkschafter*innen befürchten, dass mit der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen keine Notwendigkeit mehr für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besteht, diese also geschwächt werde. Dem muss entgegengehalten werden, dass der Kampf um einen guten Tarifvertrag auch bei Allgemeinverbindlichkeit bestehen bleibt, dass jede Kollegin und jeder Kollege gefordert ist, sich dafür einzusetzen, und dass in diesen Kämpfen dann hoffentlich auch diejenigen die Kraft des organisierten Handelns erkennen, die bislang keinen Tarif hatten. Es gibt zudem auch heute viele Gewerkschaftsmitglieder, die in Betrieben ohne Tarif arbeiten. Tarife müssen erkämpfte werden. Aber Gewerkschaftsarbeit ist mehr als der Kampf um Tarife. Gute Arbeit und gutes Leben – eine der Forderungen von Gewerkschaften der letzten Jahre – braucht auch den Kampf gegen Rechts und gegen Rassismus, gegen Sozialabbau auf allen Gebieten, den Kampf gegen Militarisierung und Krieg, für den Frieden. Dafür sollten wir beim nächsten Tarifkampf, auch für Allgemeinverbindlichkeit, neue Gewerkschaftsmitglieder gewinnen und gemeinsam auf die Straße gehen.

txt: Bettina Jürgensen, marxistische linke

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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