Der Kommentar

Volker Metzroth 08 14 sw19.12.2014: Zwei Überschriften der Mainzer Allgemeinen im Dezember zeigen, wo die Reise mit dem Nahles-Gesetz hingehen soll: „Arbeitgeber dringen auf Tarifeinheitsgesetz“ und „Koalition will Tarifkämpfe eindämmen – Blick nach Karlsruhe“. Zugleich zeigt die zweite Überschrift, von wo viele den Stopp erwarten, sei der von den Unternehmern befürchtet oder von Gewerkschaftern erhofft. Die Ex-Juso-Vorsitzende sagte im ZDFMorgenmagazin: „Wir haben keinen Eingriff in das Streikrecht vorgesehen“. Das erinnert an frühere Blümsche Wortklauberei. Nach dem trotz Aussperrungen erfolgreichen Streik der IGM von 1984 wurde der § 116 des damaligen AfG (Arbeitsförderungsgesetz) geändert. Beschäftigte derselben Branche, die z. B. durch Streiks bei den Zulieferern nicht arbeiten konnten, bekamen kein Arbeitslosengeld mehr. Damit wurde die Streikfähigkeit der Gewerkschaften eingeschränkt, ohne dass das irgendwo ausdrücklich geschrieben stand.

 

Um das Streikrecht weiter zu beschränken, müssen die Nahles, Gabriel, Merkel, Seehofer und Co. das nicht ins Gesetz schreiben. Wenn der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft eh nicht gelte, müssten die Arbeitsgerichte deren Streik als unverhältnismäßig und damit für illegal erklären. Soweit das Kalkül der Herrschaften von GroKo, BDI, BDA etc. pp.

Die GEW, NGG und ver.di warten nicht auf Karlsruhe, sie mobilisieren gegen das Gesetz, sammeln u. a. Unterschriften im Netz und auf Listen. Selbst die EVG, in Konkurrenz zur GDL stehend, verspricht sich nichts von dem Gesetz. Dass gerade ver.di, in Konkurrenz zu Marburger Bund, Vereinigung Cockpit, den Flugbegleitern von UFO und den Fluglotsen der GDF stehend, sich wehrt, erstaunt möglicherweise einige, die immer noch glauben, der „historische Bündnispartner SPD“ wolle den Gewerkschaften hier Gutes tun. Der Mindestlohn z. B. mit all seinen „Macken“ war kein Geschenk der SPD, er wurde erkämpft. Ihm muss jetzt kein Geschenk für die Unternehmer folgen.

Beim DGB-Kongress 2014 war es Konsens: keine gesetzliche Tarifeinheit zu Lasten des Streikrechts! Dieser Konsens ist aufgekündigt durch die Zustimmung einiger zum Gesetzesvorschlag, wenn diese auch teils mit Vorbehalten erfolgt. Es geht ein Riss durch den DGB, der die Einheitsgewerkschaft zu schwächen droht. Den Herrschaften in den Bank- und Konzernzentralen mag das als Kollateralnutzen lieb sein. Die SPD-Führung nimmt das zumindest leichtfertig in Kauf. Die Nahles und Co. können nicht sagen, sie hätten von der Basisdiskussion in ver.di und der ablehnenden Beschlusslage nach der gestoppten BDA-DGB-Initiative vor drei Jahren nichts gewusst. Die wissen, was sie tun!

Text: Volker Metzroth (dieser Artikel erscheint auch in der UZ vom 18.12.2014)

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siehe auch: DGB: Keine Einigkeit über Tarifeinheitsgesetze


 Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN

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Quelle: ver.di

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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