Analysen

akw kruemel campact20.05.2014: Mitte Mai wurde bekannt, dass die drei Atomstromkonzerne Eon, RWE und EnBW (der vierte Atomstromkonzern Vattenfall ist hier nicht mit dabei) der Bundesregierung die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung anbieten wollen, in die sie alle ihre AKWs einbringen würden, daneben auch ihre Rückstellungen für die Ausstiegskosten aus der Atomenergie, und zudem würden sie ihre Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs von 2011 zurück ziehen. Dafür soll der verbleibende Betrieb der AKWs und alle mit der Abwicklung der Atomenergie zusammen hängenden Fragen und Kosten in die Verantwortung der Stiftung fallen, d.h. also dem Steuerzahler auferlegt werden. Was ist von dem Vorschlag zu halten, der spontan weitgehend auf verbale Ablehnung stieß?

 

Die Konzerne würden sehr viel geben, um ihre AKWs los zu werden

Die erste Frage ist: Was ist es aus Konzernsicht wert, wenn sie heute ihre AKWs abgeben? Auf wie viele schon angesammelte und in der AKW-Restlaufzeit erreichbare Erlöse würden sie verzichten?

Die Atomstromkonzerne sind verpflichtet, am Laufzeitende die Stilllegungs- und Abrisskosten der AKWs zu bezahlen sowie die Endlagerkosten ihrer strahlenden Abfälle. Dafür müssen sie während des AKW-Betriebes Rückstellungen bilden, das sind Gewinne, die nicht versteuert werden müssen, weil diese Gelder schon heute reserviert sind für eben die Kosten der AKW-Entsorgung. Weil das noch jahrzehnteweit in der Zukunft lag und liegt, konnten und können die Stromkonzerne diese Milliardenbeträge für ihr übliches Geschäft profitbringend nutzen, für den Konkurrenzkampf um Marktanteile, hier und in der Welt. Das haben sie sehr ausgiebig getan.

Mit Stand Ende 2013 beliefen sich diese Rückstellungen für die drei Konzerne auf zusammen 32,5 Mrd. €. Die AKWs sollen nach dem derzeitigen Regierungsbeschluss nach und nach abgeschaltet werden, die letzten drei im Jahr 2022. Bis dahin müssen noch gut 5 Mrd. € Rückstellungen gebildet werden (gleich bleibende Beträge pro kWh Atomstrom angenommen). Die Konzerne werden, wie bisher und wie immer, diese Milliarden ”arbeiten” lassen. Nimmt man an, dass es ihnen gelingt, eine Rendite von wenigstens 3 % über der Inflationsrate zu erreichen (ein bescheidenes Ziel, gemessen an den üblichen Konzernzielen), dann erreichen sie aus ihren angesammelten Rückstellungen eine Verzinsung im Zeitraum 2014 bis 2022 von gut 10 Mrd. €. Sie kommen dann im Jahr 2022 auf eine Summe von rund 48 Mrd. € in heutigen Werten (Rückstellungen plus ihre Verzinsung).

Die Konzerne werden auch noch Gewinne machen (jenseits der Rückstellungen, die als vorweg genommene Kosten gelten). Ein großes AKW (es sind nur noch große in Betrieb) wirft pro Tag 1 Mio. € Gewinn ab, so die übliche Faustformel. Seien wir bescheiden angesichts derzeit sinkender Stromerlöse, und gehen wir von 200 Mio. € Gewinn pro Jahr pro AKW aus. Dann summieren sich die noch zu erwartenden Gewinne bis 2022, wieder verzinst mit 3 % real, auf annähernd 15 Mrd. €.

Schließlich haben die drei Konzerne noch eine Schadensersatzklage gegen die Regierung laufen wegen des Fukushima-bedingten Atom-Ausstiegsplanes, wo doch ihre Lobby ein halbes Jahr vorher – ein leichtes Spiel bei der Merkel-Regierung – eine schöne Laufzeitverlängerung erreicht hat. Für den ”plötzlichen Kurswechsel” gebe es ”in Deutschland keinen zwingenden Anlass”, und er ”verstoße gegen den Vertrauensschutz”. Dazu komme noch ein ”gezielter Eingriff in die Berufsfreiheit” der Atomstromer, so die Klage der Konzerne. Sie pochen auf einen Schadensersatz in Höhe von 15 Mrd. €. Wie weit sie Recht bekommen, ist allerdings offen. Im Übrigen soll das Freihandelsabkommen TTIP den Konzernen genau in solchen Fällen, wo Regierungsbeschlüsse zu Profitreduzierungen führen, eine Klagemöglichkeit vor einem privaten Schiedsgericht einräumen.

Rechnet man das zusammen, dann kommt man – aus Konzernsicht – auf mehr als 75 Mrd. €, was sie an bisherigen und künftig noch möglichen Erlösen mit dran geben würden, um die AKWs in einer Stiftung los zu werden. Und eigentlich ist es ja sogar noch sehr, sehr viel mehr. Denn den größten Teil dieser Milliarden braucht man erst Jahre und Jahrzehnte später: die AKW-Ruinen werden wohl erst mal viele, viele Jahre stehen gelassen, um eine Verringerung der Strahlung abzuwarten, bevor die eigentlichen Entsorgungsarbeiten beginnen. Bis dahin können die 75 Milliarden weiter ”arbeiten”. (Die Engländer planen, dass sie für die Anlage Sellafield-Windscale-Calder Hall 200 Jahre für den Rückbau zur grünen Wiese brauchen; wenn es gut läuft, nur 150 Jahre).

Es gibt offensichtlich nur eine Antwort auf die Frage, warum die drei Konzerne dermaßen gigantische Milliardenbeträge anbieten, nur um die Verpflichtungen mit ihren AKWs los zu kriegen: Die zu erwartenden rund 38 Mrd. € Rückstellungen der drei Konzerne (ohne die von diesen Rückstellungen ”erarbeitete” Verzinsung), die ja ihre komplette Atomstrom-Abwicklung finanzieren sollten, reichen hinten und vorne nicht. Es wird wohl ganz unverhältnismäßig mehr kosten. Das Ende der Atomwirtschaft, jedenfalls ein den Nachgeborenen verantwortungsvolles Ende, wird wohl noch richtig teuer werden. (Für die vorhin genannte Sellafield-Anlage, eine einzige Anlage, rechnen die Engländer mit weit mehr als 70 Mrd. € Rückbaukosten).

Die Risiken einer privatwirtschaftlichen Abwicklung der Atomwirtschaft

Das Kostenproblem der AKW-Abwicklung, das die Konzerne mit ihrer Initiative – vielleicht unabsichtlich – aufdeckten, lässt zwei Risiken in den Vordergrund treten.

  • Das Gefährdungsrisiko: Zur Kostenverringerung werden die Konzerne versuchen, wo es irgend geht, die Standards runter zu fahren, mögliche Auflagen zu bekämpfen und zu verzögern, billige Schlechtausführung abzuliefern. Gerade in dieser Branche kennen wir das zur Genüge, z.B. die mangelhafte Ausführung der stählernen Reaktor-Druckbehälter, den totalen Irrsinn von Asse, die Hintertreibung des nach dem Terroranschlag 2001 in New York feierlich zugesagten Schutzes vor Flugzeugabstürzen.
  • Das Konkursrisiko: Die AKWs werden formal jeweils von einer Betreibergesellschaft bewirtschaftet, die eine Konzerntochter ist und die Rückstellungen in ihrer Bilanz hat. Wenn diese nicht reichen, dann muss der Konzern als Muttergesellschaft einspringen. Das setzt voraus, dass er selber jederzeit liquide ist, was heute nach den extremen Kraftwerks-Fehlplanungen der letzten Jahre immer mehr fraglich wird. Mit bestimmten bilanziellen Ausgliederungsmaßnahmen kann eine Konzernholding eine Tochter allerdings so stellen, dass sie für Verluste der Tochter nicht mehr aufkommen muss (bei den Atomkonzernen bis 2022 nicht erlaubt). Damit ist vorgezeichnet: Wenn die Rückstellungen ausgeschöpft sind, dann wird die Betreibergesellschaft zahlungsunfähig, der Konzern (schon in Sorge um die eigene Zahlungsfähigkeit) rettet sie nicht und wird dadurch das AKW los, und der Steuerzahler darf die Last weiter tragen. Der Konzern Vattenfall im übrigen, der keine aktiven AKWs mehr betreibt, nur noch AKW-Ruinen verwaltet, hat schon im Herbst 2012 begonnen, seine Betreibergesellschaften vermögensmäßig auszugliedern.

Auf diese beiden Risiken muss seitens der Politik reagiert werden.

Notwendige Neugestaltung: Abwicklung in öffentlicher Verantwortung, Zahlungspflicht der Konzerne

Die unmittelbar wichtigen Punkte für eine Neugestaltung sind:

  • Die Rückstellungen dürfen nicht mehr in den Händen und in den Bilanzen der Atomstromer verbleiben, sondern sie müssen in einen öffentlich kontrollierten Fonds übergeführt werden. Das ist eine alte Forderung der Antiatombewegung, die die bisherigen Bundesregierungen immer für unnötig hielten. Angesichts des Liquiditätsrisikos ist diese Überführung heute noch wichtiger.
  • Die absehbaren, wahrscheinlichen und möglichen Kosten der Abwicklung der Atomwirtschaft incl. der Langzeitentsorgung der strahlenden Abfälle muss neu kalkuliert werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nach wie vor kein gesichertes Endlager existiert und dass das Lager Asse (an dessen Atommüll die Atomstromer wesentlich beteiligt sind) mit einem hohen Milliardenaufwand saniert werden muss. Auf dieser Grundlage muss der Rückstellungsbedarf neu kalkuliert werden und von den Konzernen gegebenenfalls eine entsprechende Erhöhung der Rückstellungen verlangt werden.
  • Wegen möglicher unvermuteter Kosten muss der Gesamtkonzern auf Dauer dazu verpflichtet bleiben, durch die Rückstellungen eventuell nicht gedeckte Kosten zu tragen. Die Zahlungspflicht der Atomstromkonzerne für die gesamten Atomstrombelange muss gewahrt bleiben.
  • Die Verantwortung und die Regie bei der technischen, physischen Abwicklung der Atomwirtschaft dürfen dagegen nicht bei den Atomkonzernen verbleiben, deren zentrales Ziel die Kostenminimierung ist, sondern sie müssen auf eine öffentliche Stiftung oder Behörde übergehen. Die Qualität und der Umfang des Rückbaus, die Sicherung der Zwischen- und der Endlager, der Schutz der Beteiligten und der Bevölkerung: das alles wird bei einer öffentlichen Stiftung leichter kontrollierbar und mitbestimmbar sein als bei einem privaten Konzern.

Darüber hinaus, jenseits der atomaren Abwicklung, bleibt zu fordern:

  • Zum einen der zügige Ausstieg aus der Atomwirtschaft, anstatt die schon viele Jahrzehnte alten AKWs noch bis zum Anschlag, in Höchstauslastung, bis 2022 durchzuboxen. Auch das wäre leichter durchsetzbar, wenn die physische Abwicklung in die öffentliche Hand übertragen würde.
  • Und zum anderen, sehr grundsätzlich, die Vergesellschaftung der Konzerne, die Übernahme der Konzerne selbst statt lediglich ihrer atomaren Reste. Eine Entschädigung der bisherigen Eigner dürfte erst dann festgelegt werden, wenn klar feststeht, welche Kosten tatsächlich durch Abriss und Entsorgung noch ins Haus stehen. Man könnte dann intensiver und mit viel mehr Möglichkeiten eine Energiewende vorantreiben. Man könnte unmittelbar und direkt Kohlepolitik betreiben, man könnte alte Dreckschleuder-Braunkohle-Kraftwerke stilllegen, man könnte lokale und regionale Stromerzeuger besser vernetzen, man könnte eine Energiepreispolitik auch gegenüber industriellen Größtverbrauchern ökologisch optimieren, man könnte …..

Text: Franz Garnreiter, isw  Foto: Campact

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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